IEnlistmentNotification.Rollback(Enlistment) Methode

Definition

Benachrichtigt ein eingetragenes Objekt, dass ein Rollback für eine Transaktion ausgeführt wird (sie wird abgebrochen).

public:
 void Rollback(System::Transactions::Enlistment ^ enlistment);
public void Rollback (System.Transactions.Enlistment enlistment);
abstract member Rollback : System.Transactions.Enlistment -> unit
Public Sub Rollback (enlistment As Enlistment)

Parameter

enlistment
Enlistment

Ein Enlistment-Objekt, mit dem eine Antwort an den Transaktions-Manager gesendet wird.

Hinweise

Der Transaktions-Manager ruft diese Methode eines enlisteten Objekts auf, wenn die Transaktion aufgrund der Unfähigkeit eines oder mehrerer Transaktionsteilnehmer, die Transaktion zu committen, ein Rollback (abgebrochen) wird.

Der Ressourcen-Manager sollte alle erforderlichen Arbeiten ausführen, um die Transaktion abzuschließen, und dann den TM darüber informieren, dass er abgeschlossen ist, indem er die Done -Methode für den enlistment -Parameter aufruft.

Wenn der Ressourcen-Manager dauerhaft eingetragen wurde, aber nicht durch Aufrufen Done der Methode antwortet, ist der Transaktions-Manager nicht sicher, dass der Ressourcen-Manager den Rollback Aufruf erhalten hat. Daher wartet der Transaktions-Manager weiterhin auf eine Antwort und verwaltet informationen, die für diese Transaktion relevant sind. Wenn Done nie aufgerufen wird, wird diese Information unbegrenzt im Arbeitsspeicher oder in einer systemweiten Ressource gespeichert. Dies führt dazu, dass Ressourcen nicht zurückgewonnen werden können. Bei einer verteilten Transaktion könnte dies schließlich das MSDTC-Protokoll füllen, das den MSDTC-Prozess anhält. Im Fall einer von verwalteten System.TransactionsTransaktion führt dies zu einer allmählichen und kontinuierlichen Erhöhung des Arbeitsspeicherverbrauchs des Prozesses des Ressourcenmanagers. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie die Done -Methode aufrufen, sobald Ihr Ressourcen-Manager ihre Vorbereitungsarbeiten abgeschlossen hat.

Gilt für: